Privatgutachten

Der Ablauf und die Inhalte der privaten Sachverständigentätigkeit sind prinzipiell dem der gerichtlichen Tätigkeit identisch.

Der grundlegende Unterschied besteht darin, dass Privatgutachten von privater Seite durch Privatpersonen, Organisationen, Gesellschaften oder auch Behörden beauftragt werden.

Sinn und Zweck eines Privatgutachtens ist es,

  • dem Auftraggeber fehlendes Fachwissen zu vermitteln.
  • Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.
  • mögliche Ansprüche, ohne gerichtliche Auseinandersetzung und deren Folgekosten, geltend zu machen, oder Meinungsverschiedenheiten durch Feststellungen von Sachverhalten beizulegen.
  • gutachterliche Bewertungen von Soll- und Ist-Zuständen.