Gutachten in Form von Kurzgutachten

Zu unserer Hauptaufgabe zählt sicherlich das Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien. Gleich ob es sich hierbei um eine Garage, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus oder um größere Gewerbeanwesen bis hin zu kompletten Industrieanlagen handelt.

Überwiegend erstellen wir so genannte Kurzgutachten. Diese Art des Gutachtens ist in den meisten Fällen vollkommen ausreichend. Kurzgutachten stellen eine sinnvolle und kostengünstigere Alternative dar, z.B. bei: 

  • Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Ehescheidung,
  • Berechnung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • Erbauseinandersetzungen,
  • Veräußerung bei Betreuung,
  • Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
  • Nachweis eines geringeren Wertes für die steuerliche Bewertung (Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer).