Gewährleistungscheck
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Mängel die innerhalb der Gewährleistungsfrist (bei Wohngebäuden regelmäßig 5 Jahre) auftreten nicht dem Unternehmer gemeldet werden und somit auch nicht auf Kosten des Unternehmers beseitigt werden. Es ist daher ratsam, das Bauwerk rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durch uns begehen zu lassen.
Das Bauwerk wird dann untersucht ob Mängel aufgetreten sind, die noch in die Gewährleistung fallen. Das durch uns erstellte Protokoll kann an den Unternehmer, zwecks Mängelbeseitigung, weitergeleitet werden.