Gutachten in Form von ausführlichen Gerichts-, Versicherungs- oder Privatgutachten

Ausführliche Gutachten werden dort benötigt, wo eine umfassende Beschreibung des Bewertungsobjektes unumgänglich ist. Dies ist z.B. bei Zwangsversteigerungen und Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft notwendig, da der Leser des Gutachtens unter umständen nicht die Gelegenheit und Möglichkeit hat das Bewertungsobjekt selbst zu besichtigen. Hier sind eine umfassende Baubeschreibung und die in der Anlage beigefügten Fotos eine sehr wichtige Entscheidungshilfe.

Auch Banken benötigen zu Finanzierung in der Regel ein ausführliches Gutachten. Hier ist es notwendig, dass sich der Sachbearbeiter ohne Besichtigung des Objektes einen Überblick über das Finanzierungsobjekt verschaffen kann. Mittlerweile erkennen z.B. Finanzämter, Vormundschaftsgerichte und teilweise Banken Kurzgutachten an.